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AGB


Als PDF zum Download:  AGB eventTec 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Miet- und Zahlungsbedingungen sind geltend für alle Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen der Firma eventTec (Tim. Remy, Dennis. Hinz GbR) (im Folgenden eventTec genannt) und den Vertragspartnern, welche Sach- bzw. Dienstleistungen von eventTec in Anspruch nehmen (nachfolgend Kunde bzw. Mieter genannt).

Unsere AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Mietsache oder der Leistung als anerkannt.  Die Nachstehenden Bedingungen sind immer Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es Gelten immer die aktuellen AGB der Firma eventTec.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrages ist immer ein vorliegender Miet- bzw. Veranstaltungsauftrag. Die Auftragsbestätigung durch den Kunden hat grundsätzlich in schriftlicher bzw. fernschriftlicher (z.B. E-Mail, Fax) Form zu erfolgen. Informationen Vertraglicher und preislicher Art aus Angeboten und Verträgen  dürfen nicht an Dritte Personen weitergegeben werden.

 

§3 Gewährleistung, Haftung & Versicherung

eventTec verpflichtet sich dem Kunden die Mietsache ordnungsgemäß und funktionsfähig über den Zeitraum der vertraglich geregelten Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet sich bei Übernahme vom einwandfreien Zustand und Vollständigkeit der Geräte zu überzeugen. Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung, sorglosen Umgang, Vorsatz, Fahrlässigkeit Dritter oder Verlust bzw. Diebstahl im Zeitraum der kompletten Mietdauer (inkl. Auf- und Rückbauzeiten) haftet der Kunde bis hin zum Neuwert des angemieteten Materials. Dies gilt auch wenn Ihn im Schadensfall kein Verschulden trifft. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen Voraus das dieser sich bei der Übernahme von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überzeugt und den Mangel der Mietsache unverzüglich  eventTec mitgeteilt hat. Ist eventTec nicht in der Lage den Mangel durch Austausch oder Reparatur rechtzeitig zu beheben so bleibt dem Kunden das Recht von dem Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises einzufordern.

Für alle Ansprüche aus Verträgen seitens eventTec gegenüber dem Kunden haftet und bürgt auch der Geschäftsführer des Mieters persönlich.

Der Mieter ist verpflichtet die von eventTec bezogenen Mietsachen gemäß dem möglichen entstehenden Risiko angemessen zu versichern. Auf Verlangen ist der Abschluss einer solchen Versicherung der Firma eventTec nachzuweisen.

 

§4 Schadensersatz

Der Haftungsausschluss gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche und Schadensersatzansprüche, die durch grob fahrlässiges handeln von eventTec entstehen und wegen Fehlens einer ausdrücklich, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.

Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (z.B. Farbwechsler, computergestützte Leuchten, Videoprojektoren usw.) ohne Fachpersonal von eventTec wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Den Kunden obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund, und –höhe.

Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE Sorge zu tragen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger zu Rate gezogen werden. Ansonsten gelten alle unter §3 genannten Haftungsbeschränkungen.

 

§5 Preise / Zahlungen

1) Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. eventTec behält sich vor die Preisliste jederzeit ohne Ankündigung zu verändern.

2) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug in bar oder auf angegebenes Konto zahlbar.

3) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden kann eventTec ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von eventTec bleiben unberührt.

4) Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungs-, Installations-, bzw. Mietbeginn der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

5) Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungs-, Installations-, bzw. Mietbeginn der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

6) Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungs-, Installations-, bzw. Mietbeginn der Mietsache storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

7) Der Kunde Kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig ist.

8) Weiterhin sind der Firma eventTec sämtliche Kosten die durch verspätete Rückgabe der Mietsache entstehen zu entrichten, inkl. Eventueller Konventionalstrafen Dritter.

 

§6 Personalkosten

Von der Firma eventTec eingesetztes Personal wird nach den gültigen in unserer Preisliste festgesetzten Stunden- bzw. Tagessätzen berechnet. Für die Komplette Zeit von Aufbau, Veranstaltung bis hin zum Abbau ist die Bewirtung des Personals in Form von alkoholfreien Getränken und einer warmen Mahlzeit vom Kunden zu stellen. Desweiteren haben alle zugehörigen Personen der Firma eventTec freien Zugang zur Veranstaltung. Sollte Hilfspersonal welches laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung vom Kunden gestellt werden muss nicht vorhanden sein, behält sich die Firma eventTec das Recht vor pro fehlende Person einen Satz 150,00 Euro zu berechnen.

 

§7 Leistungsbedingungen

1) Für sämtliche Genehmigungen (z.B GEMA, …) die für die Veranstaltung einzuholen sind und die daraus entstehenden Kosten hat der Kunde Sorge zu tragen. eventTec distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Missachtungen von Regelungen und Bestimmungen seitens des Kunden bzw. Veranstalters ob vorsätzlich oder unverschuldet herbeigeführt.

2) Der Kunde hat für den nötigen Platz zum Auf- bzw. Abbau, freie Zufahrtswege und ausreichend Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort zu sorgen.

3) Der Kunde hat ausreichenden Schutz der vor Ort aufgestellten Mietsachen, durch Absperrung, Sicherheitspersonal oder sonstiges sicherzustellen.

4) Eine unterbrechungsfreie, stabile Stromversorgung zum Betrieb elektrischer Verbraucher bzw. Mietsachen ist am Veranstaltungsort je nach vorher im Vertrag geregelter ausreichender Leistung vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Alle Anschlüsse müssen nach den geltenden Regeln (VDE) zugelassen und geprüft sein.

5) Für Lärmbelästigung und / oder Hörschädigung des Publikums, der Anwohner oder Dritter übernimmt eventTec keine Haftung. Der Kunde hat die Pflicht die Personengruppen über evtl. bestehende Risiken aufzuklären.

 

§8 Fristlose Kündigung

Die Firma eventTec ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt:

1. bei Zahlungsverzug von 10 Tagen und nach Mahnung, wenn nicht innerhalb weiterer 7 Tage die vollständigen Rückstände beglichen wurden.

2. wenn der Kunde in erheblichen Maße gegen seine vertraglich geregelten Verpflichtungen verstößt.

3. bei Einstellung der Zahlung auf Grund einer Vermögensverschlechterung, oder Einleitung eines Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens gegen den Kunden.

 

Macht eventTec vom Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch, ist eine sofortige Rückgabe aller im Vertrag eingeschlossenen Mietgegenstände zu tätigen. Der Kunde versichert in diesem Falle den ungehinderten Zugang zur Mietsache. Desweitern behält sich eventTec vor alle im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung entstehenden Folgekosten (Miete, Abbau, Rücktransport, Verwertung, Sicherstellung) dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im Eigentum der Firma eventTec.

 

§10 Rechte Dritter

Der Kunde versichert Mietgeräte von eventTec von jeglicher Inanspruchnahme, Belastung bzw. Pfändung Dritter fernzuhalten. Sollte dies dennoch eintreten ist die Firma eventTec unverzüglich zu informieren. Alle Kosten die zur Aufhebung derartiger Eingriffe anfallen sind vom Kunden zu tragen und unverzüglich zu begleichen.

 

§11 Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie die Bestimmungen der AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen wirksam. Änderungen ohne Absprache und Bestätigung in schriftlicher Form sind nichtig.

Geltend für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma eventTec und dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache.

 

Siershahn 01. Oktober 2013

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